CYCLING IN THE CHURCH 2024
LINK ZUR ANMELDUNG
ANMELDUNG “CYCLING IN THE CHURCH”
Sollte die Anmeldung via TicketLeo nicht mehr möglich sein, dann melde Dich bitte via Kontaktformular. Wir führen eine Warteliste.
DATUM
Samstag, 6. April 2024
EVENTDAUER – 8 STUNDEN CYCLING
09.00 Uhr –17.00 Uhr
ORT
Offene Kirche Elisabethen, Elisabethenstrasse 14, 4051 Basel
PARKMÖGLICHKEITEN
Verschiedene Parkhäuser in unmittelbarer Nähe, dennoch empfehlen wir den öffentlichen Verkehr zu nutzen.
CHECK-IN
Freitag, 5. April 2024, 19:00 – 20:30 Uhr
Samstag, 6. April 2024, 07:00 – 08:30 Uhr
Je nach Möglichkeit empfehlen wir, das Check-In bereits am Vorabend zu tätigen.
ANZAHL BIKES
100
Bemerkung: Die definitve Bikezuteilung unterliegt ausschliesslich dem Veranstalter. Platzwünsche werden direkt bei der Anmeldung hinterlegt und können nur nach Möglichkeit berücksichtigt werden.
DUSCHMÖGLICHKEITEN
Duschen stehen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung.
VERPFLEGUNG
Nebst Früchten, Riegeln und Sportgetränken erhält jeder Teilnehmende einen Essensbons, um sich während der Mittagszeit zu stärken.
TEAMS
pro Team 1 – 3 TeilnehmerInnen. Diese teilen sich ein Bike und halten es während 8 Std.
in Bewegung. Die Ablösung kann frei eingeteilt werden. Auf Anfrage sind auch grössere Teams (Firmenbikes) möglich.
KOSTEN INKL. BIKE UND VERPFLEGUNG
1er Team CHF 180.00
2er Team CHF 200.00
3er Team CHF 220.00
grössere Teams (bspw. Firmenbikes nur auf Anfrage (076 391 27 37)
STARTGELD
Im Startgeld inbegriffen sind
– 8 Stunden mit Top Instruktoren
– Mittagessen
– Sportgetränke während der Eventdauer
– Früchte/Riegel während der Eventdauer
PLATZRESERVATION
Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Reservation zu erfolgen. Solange bleibt die Reservation aufrecht erhalten. Danach steht es dem OK frei, den Platz weiter zu vergeben.
Ab dem 1. März 2024 bleibt eine Reservation für 7 Tage bestehen. Die Zahlung hat demzufolge innerhalb dieser Frist zu erfolgen, ansonsten wird der Platz weiter vergeben.
BANKVERBINDUNG
IBAN: CH81 8080 8004 1308 2163 4
lautend auf Eveline Trosi «CYCLING IN THE CHURCH»
(bitte Teamname/Name/vorgesehene Bike-Nr. auf der Einzahlung unbedingt vermerken)
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmenden.
Der Veranstalter schliesst, soweit gesetzlich zulässig, jegliche Haftung aus. Dies betrifft die Haftung für Schäden jeglicher Art (Personen-, Sach- und Vermögensschäden), welche die Teilnehmenden sich selbst (z.B. durch Unfall) oder Dritten zufügen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Parkschäden oder Diebstähle in der Eventlocation, Garderoben/Duschen oder im Umfeld des Anlasses.
Abmeldung vor dem 5. April 2024
Rückerstattung abzüglich 30% Bearbeitungsgebühr, falls ein Ersatz vom OK gefunden wird.
Abmeldung nach dem 5. April 2024
keine Rückerstattung (ein Arztzeugnis erhebt keinen Anspruch auf Rückerstattung).
In einem solchen Fall unterstützt das OK das Team auch für einen Ersatz. Bei Nichterscheinen oder Versäumnis des Events besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückerstattung.
Trikots sind von einer Stornierung ausgeschlossen.
Grundsätzlich ist es Sache des Teilnehmers oder des Teams, einen Ersatz zu finden. Das Finanzielle wird untereinander geregelt. Wird das Bike vor dem Anlass zurückgegeben und vom Veranstalter weitervermietet, besteht kein Anspruch auf einen Geldbetrag/Rückzahlung.
Für den Fall, dass der Event wiederum aufgrund von Coronamassnahmen abgesagt werden müsste, bitten wir Dich gleich bei der Anmeldung um Angabe Deiner Kontoverbindung (IBAN), damit die volle Startgebühr retourniert werden kann.
BILD-, TON- UND VIDEOAUFNAHMEN WÄHREND DEM EVENT
Wir weisen euch darauf hin, dass während der Veranstaltung «CYCLING IN THE CHURCH» Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gefertigt werden können. Anschliessend wird eine Auswahl der Fotos auf der Homepage www.no-brand.online aufgeschaltet. Zudem können Fotos zu einem späteren Zeitpunkt für Werbezwecke verwendet werden.
Da du eine öffentliche Veranstaltung besuchst, gehen wir davon aus, dass aus deiner Sicht kein genereller Grund gegen die Fertigung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen und die Verarbeitung zu den beschriebenen Zwecken spricht. Aufgrund des öffentlichen Anlasses können keine Ausnahmen gemacht werden. Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes ist somit deine Einwilligung zur unentgeltlichen Veröffentlichung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen verbunden und zwar ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
Warum auf einmal diese Aufregung? Im Mai 2018 wurde die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eingeführt. Ein strengeres und umfassenderes Datenschutzgesetz, das ab sofort auch in der Schweiz beachtet werden muss.